Zank um Wohlfühloase am Waldesrand

Um das idyllisch gelegene Wochenendhäuschen droht sich ein Rechtsstreit zu entzünden:

Nach dem Willen der Baurechtsbehörde soll ein ungenehmigt gebautes Wochenendhaus in der Gemeinde Auenwald nun abgerissen werden. Die entsprechende Verfügung ist schon erlassen. Doch der Besitzer will um sein Domizil kämpfen.

Backnang – Es ist eine grüne Idylle, in der das Freizeitdomizil des Jörg E. steht, doch ob alles im grünen Bereich ist mit Häuschen im Grünen, darüber bahnt sich jetzt ein Rechtsstreit an. Die rotbraun gestrichene Wohlfühloase, in Auenwald unterhalb des Ebersberger Schlosses gelegen, hat seinem Besitzer aus der Nachbarkommune Weissach im Tal bis dato keine wohligen Gefühle beschert, sondern maximalen Ärger. Der Grund: die Backnanger Baurechtsbehörde, zuständig auch für Auenwald, schickte jüngst dem Mann per Amtspost eine Abbruchverfügung ins Haus, mit der er aufgefordert wird, die Wochenenddatscha bis 31. März zu beseitigen, denn diese sei widerrechtlich im Außenbereich und dazu in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet worden.

Freilich: zum Abbruch des von Amts wegen als Schwarzbau eingestuften Objekts wird es vorerst wohl nicht kommen. Der Besitzer der von viel Natur umgebenen Immobilie, in die er viel Geld investiert hatte, hat den Stuttgarter Rechtsanwalt Andreas Spätgens engagiert und der legte jetzt beim Regierungspräsidium Widerspruch gegen den drohenden Gebäudeabbruch ein. Der Rechtskundige gibt sich optimistisch, ,,ich bin sicher, dass wir gewinnen“. Der Einspruch bedeutet, dass die Abbruchverfügung erst einmal ausgesetzt ist.

Baubehörde: Bestandsschutz ist erloschen

Der Vorgang: der Weissacher Bauherr hatte das Wochenendgrundstück beim Sauerhof mitsamt einer darauf stehenden Datscha erworben, diese dann abgerissen und durch eine neue ersetzt, die wie Baukontrolleure aber feststellten, deutlich größer ausgefallen sei als das Vorgängerobjekt. Mit dessen Abbruch jedoch, argumentiert die Baubehörde, sei der Bestandsschutz erloschen und mithin ein Neubau nicht mehr zulässig. Ein von dem Weissacher nachträglich eingereichtes Baugesuch war auch vom Auenwalder Gemeinderat abschlägig beschieden worden.
Der Antragsteller hat es laut dem Auenwalder Bürgermeister Karl Ostfalk versäumt, sich vor dem ersten Hammerschlag auf dem Rathaus zu erkundigen, ob seinem Vorhaben möglicherweise Hindernisse entgegenstehen. Auf die Ortsbausatzung aus dem Jahr 1961, auf deren Grundlage einst mehrere Wochenendhäuschen beim Sauerhof entstanden, könne sich der Bauherr nicht mehr berufen, denn die sei längst hinfällig, sagen die Backanger Baurechtler.

Anwalt: Wochenendhaus ist rechtskonform

,,Da befinden sich die Amtsvertreter in einem fatalen Irrtum“, kontert der Anwalt Andreas Spätgens. Diese Satzung sei nie erloschen oder aufgehoben worden, weshalb die erstellte Freizeitimmobilie rechtskonform sei. Die Abbruchverfügung der Baubehörde ist daher in seinen Augen rechtswidrig, sie verletze den Betroffenen in seinen Rechten. Im Übrigen habe sein Mandant den Vorgängerbau nur geringfügig erweitert. Die Abbruchverfügung sei in ihrer Radikalität unverhältnismäßig, kritisiert Spätgens die behördlichen Urheber.
Nun droht womöglich ein längeres juristisches Finkerhakeln um das Relaxobjekt am Waldesrand. Nach der Einschätzung Andreas Spätgens, der früher der Bürgermeister der Gemeinde Remshalden war, ist nicht ausgeschlossen, dass der Fall auf Richtertischen landet. Notfalls müsse man eben die Verwaltungsgerichte anrufen , wobei er sogar an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig denkt.

Übrigens hatte das Wochenenddomizil auch beim Umweltschutzamt der Kreisverwaltung keine Gnade gefunden. Nicht nur weil das fragliche Hanggrundstück in geschützter Landschaft liege, sondern auch weil das Wochenendhaus mit seinem leuchtenden Farbanstrich, seiner Größe und der erweiterten Terrasse ,,das Gesamtbild der Natur beeinträchtigt“. Der Auenwälder Schultes Ostfalk ist derweil strikt dagegen, von Seiten der Kommune planerisch aktiv zu werden, um das umstrittene Häuschen eines Privatmannes zu legalisieren. Das sei keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, gibt der Bürgermeister zu bedenken.