Strafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt in der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate. Im Bereich des Strafrechts ist eine Vertretung durch einen Anwalt für den Mandanten häufig von existentieller Bedeutung. Die Strafverteidigung umfasst

  • ein erstes Gespräch mit dem Mandanten, eventuell in der Haftanstalt,
  • Akteneinsicht,
  • danach die Besprechung der Verteidigungsstrategie,
  • die Verteidigung im Strafprozess,
  • die Einlegung von Rechtmitteln (Berufung und Revision),
  • die Vertretung in der Strafhaft.