Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht

Im Ausländerrecht erstreckt sich die Tätigkeit auf alle Bereiche, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern stehen. Sie umfasst

  • die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis,
  • die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder
  • der Duldung ebenso wie
  • den Familiennachzug und
  • die Vermeidung von Ausweisungen und Abschiebungen sowie
  • die Beantragung von Asyl und
  • die Einbürgerung.